Erstberatung
Häufig reicht es aus, den Rechtsanwalt zu einem Erstberatungsgespräch aufzusuchen. Erbringt der Rechtsanwalt reine Beratungsleistungen, sollten Sie ihn hier auf eine entsprechende Honorarvereinbarung ansprechen, da hier als gesetzliche Gebühr lediglich die übliche Vergütung geschuldet ist. Im Rahmen einer Erstberatung sieht das Gesetz eine Deckelung der Gebühren vor. Ein erstes Beratungsgespräch eines Verbrauchers, das heißt nicht Gewerbebetreibenden, darf maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.
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