Abfindung Arbeitsrecht: Wenn es um Abfindung geht ...
… ist ein erfahrener juristischer Partner im Arbeitsrecht unverzichtbar, um Ihre Rechte zielführend durchzusetzen. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Arbeitgeber Abfindungen zahlen – wir prüfen die Fakten, beleuchten den Hintergrund und fokussieren die bestmögliche Lösung für Sie.
Chance auf Abfindung steigern
Bei der Erzielung einer Abfindung ist es von großer Wichtigkeit, keine Zeit zu verlieren. Sobald Ihnen die Kündigung vorliegt, sollten Sie unverzüglich reagieren, damit die knapp bemessene Frist gewahrt bleibt, sonst bekommen Sie keinerlei Kompensation für den Verlust Ihre Arbeitsplatzes.
Folgende Fragen klären wir für Sie:
- Wurden Ihre Schutzrechte eingehalten?
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
- Ist es aussichtsreich eine Abfindung auszuhandeln?
- Wie hoch wird die Abfindung realistisch sein?
- Ist es besser den Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung zu verklagen?
In der Regel werden Abfindungen in einem Kündigungsschutzverfahren vor Gericht ausgehandelt. Unsere Kanzlei steht Ihnen sowohl für gerichtliche, als auch außergerichtliche Verhandlungen zur Seite.
Etwa 80% aller Verfahren enden einvernehmlich mit einem Abfindungsvergleich. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen kurzfristig weiter.
Bei Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob Sie gerichtlich dagegen vorgehen wollen oder nicht. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
Zweifeln Sie an der Richtigkeit Ihrer Kündigung, hilft Ihnen fachspezifischer, professioneller Rat weiter. Nach gewissenhafter Prüfung kann beurteilt werden, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam angegriffen werden kann.
Achtung! Eine wirksam ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung führt zu einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit.
Erfolgte eine Abmahnung aufgrund ähnlicher Pflichtverletzung?
Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt auf Grund eines Fehlverhaltens seitens des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer demzufolge einen erheblichen Verstoß gegen die Vertragspflicht vor. In der Regel unterliegt der Arbeitgeber der Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund ähnlicher Pflichtverletzung abgemahnt zu haben.
Welche Gründe gibt es für eine unwirksame Kündigung?
Jede ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn es vor Ausspruch versäumt wurde, den Betriebsrat anzuhören (vorausgesetzt es gibt einen solchen). In der Praxis zeigt sich, dass verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam sein können, weil sie z.B. gegen den besonderen Kündigungsschutz verstoßen.
Welche Umstände rechtfertigen eine verhaltensbedingte Kündigung?
Es besteht eine Vielzahl an Pflichtverstößen, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen können. Zusammenfassend handelt es sich um erhebliche Verstöße gegen den Arbeitsvertrag. Von Arbeitsverweigerung bis Beleidigungen und Minderleistung oder Diebstahl, um einige zu nennen.
In diesem Kontext bleibt noch das außerdienstliche Verhalten zu berücksichtigen. Auch außerdienstliches Fehlverhalten kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Wird das Ansehen eines Unternehmens/Betriebes durch das Verhalten eines Arbeitnehmers geschädigt, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Ist juristische Unterstützung bei Erhalt einer verhaltensbedingten Kündigung ratsam?
Ja, denn generell ist die Rechtsprechung im Arbeitsrecht überwiegend arbeitnehmerfreundlich. Das heißt, es müssen gewichtige Gründe vorliegen, damit eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt werden kann.
Selbst wenn einiges für die Wirksamkeit der Kündigung spricht, kann mithilfe juristischer Unterstützung eine Änderung der verhaltensbedingten Kündigung in eine betriebsbedingte Kündigung erzielt werden. Dies hat für Sie als Arbeitnehmer den bedeutenden Vorteil, dass es zu keinen Sperrfristen bei der Bundesagentur für Arbeit kommt.
Es ist also durchaus anzuraten fachspezifische, juristische Hilfe zu beanspruchen. In unserer Kanzlei erhalten Sie in eiligen Fällen auch kurzfristig Termine.
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Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen rechtswidrig und unwirksam sein – der Kündigungsschutz tritt ein, denn als Arbeitnehmer unterliegen Sie einer Anzahl von Schutzrechten.
Neben dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz kann eine Kündigung auch aufgrund des Verstoßes gegen die Grundrechte nichtig sein. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Unwirksamkeitsgründe.
Arbeitsgerichte entscheiden häufig zugunsten der Arbeitnehmer!
Sie wollen wissen ob der Kündigungsschutz bei Ihnen greift? Dann sollten Sie umgehend juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Verschaffen Sie sich Durchblick und eine genaue Einschätzung Ihrer Möglichkeiten. Dazu muss der Kündigungsgrund, sowie auch die Kündigungsform einer sorgfältigen, fachgerechten Prüfung unterzogen werden.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, tritt Kündigungsschutz in Kraft. Demzufolge kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Das heißt, Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung vor Gericht rechtfertigen, bzw. begründen.
Kündigungsschutz allgemein!
Der Kündigungsschutz erschwert Kündigungen durch den Arbeitgeber und beschränkt die möglichen Kündigungsgründe.
Erfahrungsgemäß gehen Kündigungsschutzprozesse meist zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. Arbeitgeber sind deswegen häufig gezwungen, eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer zu zahlen, weil nur auf diesem Weg eine Beendung des Arbeitsverhältnisses durchgesetzt werden kann.
Die Kanzlei Vedder & Partner prüft Ihre Schutzrechte!
Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ist umfassend angelegt. Die Kanzlei Vedder & Partner prüft im Detail ob Ihre Kündigungsschutzrechte auch tatsächlich eingehalten wurden. Vertrauen Sie auf professionelle Hilfe.
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Die personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sind, die vertraglich geforderten Arbeitsleistungen zu erfüllen. Meist resultiert dies aus krankheitsbedingten Gründen. Hierzu zählt auch beispielsweise eine Alkoholsucht, die im medizinischen Sinne als Krankheit gewertet wird.
Eine personenbedingte Kündigung darf immer nur das letzte Mittel des Arbeitgebers sein. Zuvor müssen alle anderen milderen Mittel in Betracht gezogen werden. Wissen Sie, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist?
Ihre Schutzrechte als Arbeitnehmer!
Wie bei jeder Kündigung hat der Arbeitgeber zunächst zu prüfen, ob anderweitige Einsatzmöglichkeiten für den Arbeitnehmer in Betracht kommen oder ob die betrieblichen Beeinträchtigungen beispielsweise durch Mehrarbeit ausgeglichen werden können.
Erst wenn keine milderen Mittel verfügbar sind, kann eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Aber auch dann gibt es eine Reihe an Schutzrechten, die übersehen werden können.
Ergreifen Sie die Initiative, indem Sie fachgerecht überprüfen lassen, ob eine personenbedingte Kündigung in Ihrem Fall wirksam ist. Mit der Fachkanzlei Vedder & Partner haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Gründe für eine personenbedingte Kündigung!
Die häufigsten Gründe liegen in krankheitsbedingten Gründen des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund wird die „personenbedingte Kündigung“ auch als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet. Nachfolgend finden Sie Beispiele.
- Eine durch Krankheit bedingte Leistungsminderung
- Auffällig häufige Kurzerkrankungen
- Langzeiterkrankungen mit negativer Zukunftsprognose
- Langwierige, andauernde Arbeitsunfähigkeit
Trotzdem beschränken sich personenbedingte Kündigungen nicht nur auf Krankheitsfälle. Daneben kommen auch andere Gründe in Betracht. Gerechtfertigt ist diese Form der Kündigung auch bei fehlender Eignung für die vertraglich gefassten Arbeitsanforderungen.
Stehen Sie auf der sicheren Seite?
Auch im Fall der personenbezogenen, oder krankheitsbedingten Kündigung gibt es eine Vielzahl an Faktoren die überprüft werden sollten. Mit fachspezifischer anwaltlicher Unterstützung stehen Sie auf der sicheren Seite. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
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Nach Erhalt Ihrer betriebsbedingten Kündigung haben Sie drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Versäumen Sie dies innerhalb der gesetzlich geregelten Frist, gilt die Kündigung als wirksam.
Ihre Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung können durchaus berechtigt sein, denn es gibt zwei wesentliche Kriterien, die bei betriebsbedingten Kündigungen überprüft werden sollten. Die Kanzlei vedder & partner übernimmt diese Prüfungen mit großer Sorgfalt und Professionalität.
Die betriebsbedingte Kündigung erfordert eine genaue Prüfung!
Entschließen sich Unternehmen dazu, Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen zu entlassen, gibt es eine Vielzahl an Kriterien, die Beachtung finden müssen. Die Voraussetzungen für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung werden sehr häufig unterschätzt.
Arbeitgeber müssen vor dem Arbeitsgericht ihre Entscheidung mit allen erforderlichen Zahlen und Daten nachvollziehbar darstellen. Dies gestaltet sich in der Praxis oft schwierig.
Liegen dringende betriebliche Gründe vor?
Zunächst muss also mit Sorgfalt geprüft werden, ob „dringende betriebliche Gründe“ tatsächlich vorliegen und die Wirksamkeit der Kündigung bestätigen. Die Liste der in Frage kommenden betrieblichen Gründe ist vielfältig.
Normalerweise unterscheidet man zwischen innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Gründen. Dies können Rationalisierungsmaßnahmen sein, Umsatzrückgang oder Auftragsmangel und eine Vielzahl an weiteren Gründen.
In der Praxis kommt es auf die Unterscheidung der Gründe allerdings nicht an. Vielmehr wirken sie sich weitreichend auf die Beweislast des Arbeitgebers aus, wenn es zum Streitfall kommen sollte.
Der Arbeitgeber muss in jedem Fall jede verfügbare Möglichkeit ausschöpfen, den Arbeitnehmer anderweitig mit einem gleichwertigen Arbeitsplatz zu beschäftigen. Sind alle Optionen ausgeschöpft, muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl berücksichtigt werden.
Wurde eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen?
Ohne ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam, selbst wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung erlassen, müssen die vier Kriterien der Sozialauswahl berücksichtigen:
- Findet das Sonderkündigungsschutzgesetz Anwendung?
- Berücksichtigung des Lebensalters des Angestellten?
- Über welche Dauer besteht das Arbeitsverhältnis?
- Gibt es Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers?
Werden die Kriterien der Sozialauswahl nicht beachtet, wird die betriebsbedingte Kündigung unwirksam!
Mit Anwendung der „Leistungsträgerklausel“ kann die Position im Betrieb zugunsten ausgewählter Arbeitnehmer geschützt werden. Arbeitnehmer, die von der Sozialauswahl ausgeschlossen werden, haben entweder besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten, die dem betrieblichen Ablauf dienen. Oder sie tragen zu einer ausgeglichenen Personalstruktur bei. In jedem Fall liegt die Weiterbeschäftigung dieses geschützten Personenkreises im betrieblichen Interesse.
Mehrheitlich zugunsten des Arbeitnehmers!
Erfahrungsgemäß verläuft die Mehrheit der Kündigungsschutzprozesse insofern zugunsten des Arbeitnehmers, dass eine Abfindungszahlung geleistet wird und somit das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Die Fachkanzlei vedder & partner steht Ihnen bei allen Fragen und Zielsetzungen zuverlässig zur Seite.
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Erfahrungsgemäß erfolgt eine fristlose Kündigung oft zu Unrecht. Deswegen kommt es vor den Arbeitsgerichten meist zu Entscheidungen zugunsten des Arbeitnehmers.
Die fristlose, oder auch außerordentliche Kündigung, muss in schriftlicher Form zugehen und beinhaltet nicht zwingend eine Begründung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Als Arbeitnehmer sollten Sie unmittelbar handeln und um eine schriftliche Begründung bitten. Bereits in diesem Stadium kann anwaltliche Unterstützung eingeholt werden.
Die fristlose Kündigung ist meist nicht gerechtfertigt!
Die fristlose Kündigung bedarf eines äußerst wichtigen Grundes. Der Kündigungsgrund muss so gravierend sein, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Bevor die fristlose Kündigung zugeht, muss mindestens eine Abmahnung zuvor gegangen sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt und somit angreifbar.
Der Arbeitgeber unterliegt der Beweislast!
Kündigungsgründe müssen vom Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht bewiesen werden. Dieser Beweislast kann oftmals nicht ausreichend nachgekommen werden. An dieser Stelle treten Ihre Schutzrechte in Kraft, die Vorteile im Falle einer Kündigungsschutzklage einbringen.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Aber – sie müssen bewiesen werden.
- Rechtswidriges Verhalten
- Verweigern von Arbeitsanweisungen
- Schwere Beleidigungen
- Diebstahl
Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt möglich. In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber zumutbar, den Arbeitnehmer bis Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen.
Von daher bestehen oftmals sehr gute Chancen gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Wir empfehlen Ihnen jetzt gleich Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Die Fachkanzlei vedder & partner setzt sich mit Erfahrung und Konsequenz dafür ein, dass Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt oder eine möglichst hohe Abfindung an Sie gezahlt wird.
Sobald Ihnen die Kündigung in schriftlicher Form vorliegt, empfiehlt es sich möglichst unverzüglich Kontakt zu unserer Fachkanzlei für Arbeitsrecht aufzunehmen – so kann sicher gestellt werden, dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen eingehalten werden.
Jetzt richtig handeln – Fachanwalt engagieren
Unsere Kanzlei bietet Ihnen qualifizierte Beratung und fachgerechte Prüfung auf Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung. Vertrauen Sie auf fundierte Fachkenntnisse und solides Verhandlungsgeschick.
Wir prüfen für Sie:
- Wurden Ihre Kündigungsschutzrechte vollständig eingehalten?
- Kommt eine Weiterbeschäftigung in Frage?
- Wie hoch kann die Zahlung einer Abfindung ausfallen?
Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigungsschutzrechte nicht in vollem Umfang eingehalten, was oftmals der Fall ist, bestehen sehr gute Chancen gegen die Kündigung vorzugehen. In den meisten Fällen erreichen wir eine Weiterbeschäftigung oder die Zahlung einer Abfindung an Sie.
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Rechtssicherheit in schwierigen Situationen
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Gebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen. Stehen rechtliche Probleme im Raum, ist es ausschlaggebend, stets den aktuellen Stand zu berücksichtigen und fachliche Unterstützung einzuholen. Mit praxisorientierten und wirtschaftlich tragbaren Lösungen aus unserem Hause, sind Sie immer einen Schritt voraus.
Ob bei Erhalt oder Androhung einer Kündigung, Abfindungsfragen, Arbeitsverträgen, dem Recht auf bezahlten Urlaub oder Mobbing, Lohnansprüche oder Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen – mit unserer Unterstützung stehen Sie bei allen arbeitsrechtlichen Belangen auf der sicheren Seite.
Engagement und Loyalität
Durch laufende Fort- und Weiterbildungen bleiben wir auf dem neuesten Stand und bieten Ihnen ein hohes Maß an Erfahrung. Die Vertretung Ihrer Interessen übernehmen wir mit Beharrlichkeit und Konsequenz. Unsere Leistungen zeichnen sich durch Loyalität und Engagement aus. Bei allen Anliegen verpflichten wir uns ausnahmslos den Interessen unserer Mandanten.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und Personalräte in allen arbeitsrechtlichen Anliegen und in allen Instanzen. Vertrauen Sie auf zuverlässige, transparente Leistungen.
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Der Beruf steht im Mittelpunkt unseres Lebens. Er bestimmt über Zukunft, Karriere und Wohlstand.
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